Navigieren in der Schule Eggenwil

Subventionierung, Unterstützungsbeiträge

Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem einjährigen Pilotprojekt sprach sich die Einwohnergemeindeversammlung auf Antrag des Gemeinderats im Sommer 2010 für die definitive Einführung des betreuten Mittagstischs aus. Gleichzeitig wurde das seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 bestehende Angebot an Randstundenbetreuung (dieses entfiel ab Schuljahr 2020/2021 aufgrund des neuen Lehrplans) und Aufgabenhilfe erweitert. Für dieses Paket an familienergänzenden Tagesstrukturen genehmigte der Souverän im Juni 2010 einen Verpflichtungskredit von jährlich 30 000 Franken als Kostendach im Sinne einer Defizitgarantie. Die kommunalen Tagesstrukturen werden auch weiterhin im genannten Rahmen direkt subventioniert (Objektfinanzierung), was allen Benützern zugute kommt.

Im Juni 2018 hat die Einwohnergemeindeversammlung das Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil (Kinderbetreuungsreglement, KBR) sowie das Reglement über die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Eggenwil an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement, EBR) beschlossen. Gestützt darauf können seit 1. August 2018 erwerbstätige Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Eggenwil für ihre Kinder bis zum Abschluss der Primarschule zusätzliche Unterstützungsbeiträge bei den Sozialen Diensten beantragen, dies unabhängig vom Betreuungsort. Anspruch besteht, wenn
 
  • eine verbindliche Anmeldung für das kommunale Betreuungsangebot und/oder ein Vertrag mit einer anerkannten Kindertagesstätte/Tagesfamilie vorliegt;
  • die Erwerbstätigkeit, unter gewissen Umständen auch die Erstausbildung oder die Aus- und Weiterbildung, bei zwei Erziehungsberechtigten insgesamt mindestens 120 % oder bei Alleinerziehenden mindestens 20 % beträgt;
  • Betreuungs- und Arbeitszeiten identisch sind;
  • kein steuerbares Vermögen vorliegt;
  • keine offenen fälligen Steuerausstände bestehen.

Die Tarife für die Inanspruchnahme von subventionierten Betreuungseinrichtungen sind im Anhang 1 EBR ersichtlich. Der Gemeindebeitrag ist abgestuft und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit respektive der Höhe des bereinigten steuerbaren Einkommens der Anspruchsberechtigten (vgl. Anhang 2 EBR).

Die kommunalen Rechtsgrundlagen KBR und EBR sowie das Gesuchsformular für Unterstützungsbeiträge mit allen Detailinformationen können nachstehend als PDF-Dokumente abgerufen werden. Bei diesbezüglichen Fragen steht die Abteilung Soziale Dienste gerne zur Verfügung.

Kinderbetreuungsreglement (KBR) Eggenwil vom 15.06.2018
Elternbeitragsreglement (EBR) Eggenwil vom 15.06.2018 
Gesuchsformular für Unterstützungsbeiträge nach KBR/EBR Eggenwil