Integrative Schulung
Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird. Die Schulleitung entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in Kleinklassen oder mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen (IHP) respektive Kinder und Jugendliche mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf in der Sonderschule oder in der Regelklasse mit zusätzlicher Unterstützung (Verstärkte Massnahmen/VM-Lektionen) gefördert werden. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (BF) gefördert werden.
In der Gemeinde Eggenwil wurde die integrative Schulung auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 eingeführt. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen werden jährlich die entsprechenden heilpädagogischen Ressourcen vom Kanton gesprochen. Das Förderangebot (IHP) kommt grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern vom Kindergarten bis zur 6. Klasse zu Gute. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schulleitung oder auf der Homepage des Kantons.